1. Geltungsbereich
1.1 Die Phoenix Security Academy GmbH bietet über CopeCart und Memberspot verschiedene Online- und Präsenz-Veranstaltungen an. Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen regeln das Miteinander bei der Teilnahme an Online-und Präsenz Schulungen der Phoenix Security Academy GmbH.
2. Veranstaltungsablauf
2.1 Im Interesse einer gelungenen Veranstaltung sind alle Teilnehmer dazu angehalten, sich fair, rücksichts- und respektvollgegenüber allen Beteiligten zu verhalten und so zu einer positiven Atmosphäre beizutragen.
2.2 Phoenix Security Academy GmbH behält sich das Recht vor, die Veranstaltung aus sicherheitstechnischen Gründen zu unterbrechen oder ganz abzubrechen. Im Falle eines sicherheitstechnisch bedingten Veranstaltungsabbruchs haben die Teilnehmer keinen Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühren, es sei denn, der sicherheitstechnische Vorfall beruht auffahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln von Phoenix Security Academy GmbH oderseinen Erfüllungsgehilfen oder er war Phoenix Security Academy GmbH im Voraus bekannt oder hätte nach allgemeinem Verständnis für Phoenix Security Academy GmbH im Voraus erkennbar sein müssen.
2.3 Während der Veranstaltung hat sich jeder Teilnehmer fair und kooperativ zu verhalten. Gegebenenfalls vorhandenen Hausregeln oder Aufforderungen sowie Anweisungen der Veranstaltungsleiter odersonstiger Mitarbeiter von Phoenix Security Academy GmbH ist Folge zu leisten.
2.4 Teilnehmern ist es insbesondere untersagt, andere Teilnehmer oder Mitarbeiter zu beleidigen, Alkohol oder Drogen zu konsumieren oder mitzuführen oder in sonstiger Weise die Veranstaltung zu stören oder gegen geltendes Recht zu verstoßen.
2.5 Wenn ein Teilnehmer gegen die Vorschriften dieser Ziffer verstößt, ist Phoenix Security Academy GmbH berechtigt, diesen vorübergehend oder dauerhaft von der Veranstaltung auszuschließen, ihn vorübergehend oder dauerhaft des Veranstaltungsortes zu verweisen oder eine vergleichbare Sanktionsmaßnahme einzuleiten, die geeignet ist, das regelwidrige Verhalten zu unterbinden. Gezahlte Entgelte werden dem Teilnehmer in diesem Fall nicht erstattet. Art und Umfang der Sanktionsmaßnahme stehen im freien Ermessen von Phoenix Security Academy GmbH, werden jedoch Art, Schwere und Umfang des Verstoßes berücksichtigen.
2.6 Die Teilnahme an der Veranstaltung geschieht auf eigene Gefahr. Zwingende Haftungsgründe unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
3. Alkohol- und Rauschmittelverbot; Rauchverbot
3.1 Während der Teilnahme an den Veranstaltungen von Phoenix Security Academy GmbH gilt ein striktes Alkohol- und Rauschmittelverbot. Bei Verdacht auf Rauschmittel- oder Alkoholkonsumentscheiden die Veranstaltungsleiter nach Ermessen über den Ausschluss von der Teilnahme.
3.2 Sofern die Veranstaltung ganz oder teilweise in geschlossenen Räumen oder auf Gelände mit erhöhter (Wald-)Brandgefahrstattfindet, besteht Rauchverbot. Den Veranstaltungsleitern steht es frei, nacheigenem Ermessen ein zusätzliches Rauchverbot auszusprechen, sofern Sicherheitsbedenken bestehen.
4. Datenschutz
4.1 Sämtliche vom Teilnehmer erhobenen persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Die personenbezogenen Daten werden unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes und des Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) erhoben, verarbeitet und genutzt. Personenbezogene Daten werden nur erhoben, wenn der Teilnehmer diese im Rahmen der Schulung/Veranstaltung freiwillig mitteilt. Ausführliche Hinweise zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung.
5. Fotos
5.1 Das Fertigen von Foto- oder Filmmaterial zu gewerblichen Zwecken ist während der Veranstaltungen ohne ausdrückliche Genehmigung von Phoenix Security Academy GmbH und dem Eigentümer des Veranstaltungsortes oder dessen Vertreter untersagt.
5.2 Phoenix Security Academy GmbH wird Foto- oder Filmaufnahmen der Teilnehmer nur nach deren Einwilligung fertigen und nutzen. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.
6. Gewährleistung
6.1 Es gelten die gesetzlichenGewährleistungsbestimmungen.
7. Haftung / Freistellung
7.1 Phoenix Security Academy GmbH hat im Rahmen von unentgeltlichen Angeboten lediglich Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten (§ 521 BGB).
7.2 Phoenix Security Academy GmbH haftet dem Teilnehmergegenüber aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt: Phoenix Security Academy GmbH haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts Anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung.
7.3 Verletzt Phoenix Security Academy GmbH fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Zifferunbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag Phoenix Security Academy GmbH nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer /Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
7.4 Im Übrigen ist eine Haftung von Phoenix Security Academy GmbH ausgeschlossen.
7.5 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung von Phoenix Security Academy GmbH für Erfüllungsgehilfen und gesetzliche Vertreter.
7.6 Der Teilnehmer stellt Phoenix Security Academy GmbH von jeglichen Ansprüchen Dritter –einschließlich der Kosten für die Rechtsverteidigung in ihrer gesetzlichen Höhe - frei, die gegen Phoenix Security Academy GmbH aufgrund von rechts- oder vertragswidrigen Handlungen des Teilnehmers geltend gemacht werden.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Ist der Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist das Gericht am Sitz von Phoenix Security Academy GmbH zuständig, sofern nicht für die Streitigkeit ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist. Dies gilt auch, wenn der Teilnehmer / Vertragspartner keinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union hat. Der Sitz von Phoenix Security Academy GmbH ist der Überschrift dieser AGB zu entnehmen.
8.2 Anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit diese Rechtswahl nicht dazu führt, dass ein Verbraucher hierdurch zwingenden verbraucherschützenden Normen entzogen wird.
8.3 Sollte eine oder mehrere vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so hat dieses auf den Bestand der anderen Bestimmungen keinen Einfluss.
Stand: Februar 2025